BOX 3.1 Wann muss mit der Behandlung begonnen werden ohne die Testergebnisse abzuwarten?
A. Aus epidemiologischen Gründen
- der Patient/die Patientin hat einen neuen Partner/eine neue Partnerin mit Gonorrhö
- bei der Mutter eines Neugeborenen, wenn sich herausstellt, dass das Kind eine Gonorröinfektion hat
B. Bei den folgenden Symptomen
- purulenter urethraler Ausfluss bei einem Mann
- Proktitis bei einem MSM
- mukopurulente Zervizitis bei einer Frau
C. Wenn es unsicher ist, dass der Patient an der Verlaufskontrolle teilnehmen kann (nach der Entnahme von Proben für Laboruntersuchungen)
Bestimmte Patienten müssen sofort an einen Facharzt/eine Fachärztin überwiesen werden:
- wenn die Primärbehandlung nicht möglich ist oder wenn der Patient sie in der Vergangenheit nicht vertragen hat
- bei bekannter oder dokumentierter Cephalosporinallergie
- bei komplizierter Gonorrhoe: bei Epididymorchitis und (vermuteter) akuter Salpingitis, disseminierter Gonokokkeninfektion oder Konjunktivitis