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BOX 3.3. Wann muss mit der Behandlung begonnen werden ohne die Testergebnisse abzuwarten?

A. Aus epidemiologischen Gründen:

  • der Patient/die Patientin hat einen neuen Partner/eine neue Partnerinmit Gonorrhö
  • bei der Mutter eines Neugeborenen, wenn sich herausstellt, dass das Kind eine Gonorrhöinfektion hat

B. Bei den folgenden Symptomen:

  • purulenter urethraler Ausfluss bei einem Mann
  • Proktitis bei einem MSM
  • mukopurulente Zervizitis bei einer Frau

C. Wenn es unsicher ist, dass der Patient an der Verlaufskontrolle teilnehmen kann (nach der Entnahme von Proben für Laboruntersuchungen)

Bestimmte Patienten und Patientinnen müssen sofort an einen Facharzt/eine Fachärztinüberwiesen werden:

  • wenn die Primärbehandlung nicht möglich ist oder wenn der Patient/die Patientin sie in der Vergangenheit nicht vertragen hat
  • bei bekannter oder dokumentierter Cephalosporinallergie
  • bei komplizierter Infektion: bei Epididymorchitis, Prostatitis, (vermuteter) akuter Salpingitis oder Endometritis, disseminierter Gonokokkeninfektion oder Konjunktivitis